Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass Minderjährige unter 18 Jahren von ihren Eltern begleitet werden und einen amtlichen Ausweis vorlegen müssen. Wenn nur ein Elternteil mit der oder dem Minderjährigen anreist, muss eine schriftliche Genehmigung des abwesenden Elternteils vorliegen. Sollte eine andere Person als die Eltern das Kind begleiten, muss für diese eine beglaubigte Genehmigung beider Elternteile vorliegen.